Wartung & Prüfung

Prüfpflicht

Anschlageinrichtungen, PSAgA, Steigleitern, Anlegeleitern und Podeste sind Teil unserer „Wartung und Prüfung von Absturzsicherungen“ bei Zcure und unterliegen einer Prüfpflicht. Diese ist mindestens alle 12 Monate durch unser sachkundiges und geschultes Personal durchzuführen. Für die durch uns gelieferten und montierten Systeme führen wir selbstverständlich die Wartung durch. Unsere Servicemonteure werden regelmäßig geschult, um immer auf dem aktuellen Stand der Technik zu sein. Auch für Systeme, die nicht durch uns installiert wurden, führen wir eine fachgerechte Überprüfung durch.

Fallschutz-Stehleitern mit Wartung und Prüfung Absturzsicherungen

Prüfung & Wartung

Wartung und Prüfung von Absturzsicherungen bei Zcure. Hersteller schreiben Kontrollen und Wartungen aller Sicherheitsausrüstungen, einschließlich der von Zcure bereitgestellten Absturzsicherungen, alle 12 Monate vor. Denn auf die Sicherheit der Anlagen muss sich jeder verlassen können. Alle Kletter- und Absturzsicherungen und persönlichen Schutzausrüstungen (PSA), ob klein oder groß, müssen geprüft und gewartet werden.

Die Prüfung der Absturzsicherung ist nicht unverbindlich. Der Gesetzgeber schreibt die Zulassung von Absturzsicherungen durch folgende Vorschriften zwingend vor.

  • Der Standard NEN-EN 365
  • In Übereinstimmung mit dem Arbeitsschutzgesetz

Arbeitsschutzgesetz

In Übereinstimmung mit den Artikeln 8.1 bis 8.4 und dem Dekret 3.16 über die Arbeitsbedingungen ist es unter anderem eine gesetzliche Verpflichtung, den Mitarbeitern sicheres Arbeiten zu ermöglichen und das Unfallrisiko zu minimieren.

Aufgrund der Kettenhaftung sind alle Beteiligten für ein sicheres Arbeitsumfeld verantwortlich. Vom Auftraggeber, Auftragnehmer bis zum ausführenden Fachmann.

Was bedeutet Prüfung & Wartung?

Wenn es um sicheres Arbeiten in der Höhe und in der Höhe gelgene Verkehrswege geht, verfolgen die Berufsgenossenschaften strenge Regeln. Nicht nur die Anlagen selbst, werden dabei kontrolliert, sonder auch ob eine regelmäßige Prüfung derer erfolgt ist. Ist die verbindliche Prüfung & Wartung Ihres Sicherungssystems versäumt worden, droht Ihrer Anlage die Sperrung.

Sie möchten sicherstellen, dass Ihr Absturzsicherungssystem immer den aktuell vorgeschriebenen Normen und Gesetzen entspricht? Dann sind wir Ihr kompetenter Full- Service Partner.

Der NEN-EN 365-Standard

In Übereinstimmung mit den europäischen Vorschriften NEN-EN 365 in Kombination mit EN 795/353-1/2 muss jede dauerhafte Absturzsicherung je nach Verwendung mindestens alle 12 Monate geprüft werden.

Eine NEN-Norm entsteht aus Vereinbarungen interessierter Parteien. Diese werden in einem NEN-Dokument festgehalten. Eine NEN-Norm ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn sie in der Bauverordnung festgelegt ist.

Reduzierung der Haftung

Gesetzlich vorgeschrieben oder nicht? Kommt es zu einem Zwischenfall und werden Ihre Kletter- und Sicherungsanlagen nicht rechtzeitig geprüft, können Sie als Gebäudeverwalter oder Arbeitgeber haftbar gemacht werden. Schließlich schicken Sie jemanden in eine Arbeitssituation, die möglicherweise nicht sicher ist. Sorgfältige Wartung und rechtzeitige Prüfung verhindern unsichere Situationen und verringern Ihre Haftung.

Zusätzlich zur Prüfung & Wartung ist auch die Vollständigkeit Ihres Risikoinventars und deren Auswertung wichtig. Sie sollten prüfen, ob sich die Situation an einem höheren Arbeitsplatz geändert hat. Indem Sie dies vorwegnehmen, sorgen Sie für ein sicheres Arbeitsumfeld in der Höhe, garantieren die Gewährleistung für Ihre Einrichtungen und reduzieren Ihre Haftung.

Die regelmäßige Wartung sorgt für eine sichere Arbeitssituation in der Höhe. Sie schaffen eine Umgebung, in der Ihre Mitarbeiter oder Subunternehmer sicher arbeiten können. Wenn alle Anlagen zeitnah geprüft und gewartet werden, kann das Haftungsrisiko im Falle eines Unfalls nicht auf Sie abgewälzt werden. Schließlich haben Sie Maßnahmen ergriffen, um eine sichere Arbeitssituation in der Höhe zu schaffen sowie aufrechtzuerhalten.

Lassen Sie sich Technologie und Innovation nicht entgehen